Nach langem Schweigen ist nun endlich Licht ins Dunkel gekommen. Das Verbandsgericht fällte sein Urteil zur Aufstiegsfrage – ob nun Oppau oder Lübeck aufgestiegen ist – und das zugunsten von Lübeck.

Im Bericht der DPV-Seite werden die offiziellen Niederschriften abgebildet, die bis ins Detail beschreiben, weshalb doch Lübeck und nicht Oppau aufsteigt.

Dass Lübeck laut Regelwerk hätte aufsteigen müssen, daran zweifelt auch das Verbandsgericht nicht, doch der DPV berief sich im Prozess an die Unanfechtbarkeit der Jury-Entscheidung vor Ort. Es galt also nun zu klären, ob die Entscheidung überhaupt anfechtbar war oder eben nicht. Da jedoch bei genauer Betrachtung der Richtlinie weitere Unstimmigkeiten vom Verbandsgericht entdeckt wurden wie der „Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz und den Justizgewährungsanspruch“, der nicht kohärent an allen Stellen aufgeführt wird, weshalb die Mitglieder nicht wissen können, wann Sie Einspruch erheben dürfen und wann nicht, wurde dem Einspruch am Ende stattgegeben.

Sportlich ist das natürlich eine absolute Katastrophe für die Oppauer aus Ludwigshafen, die nun lange mit der Ungewissheit der Ligazugehörigkeit 2025 leben mussten. Für den Lübecker BC ist es wieder hergestellte Gerechtigkeit. Wir gratulieren den Lübeckern nun nachträglich noch zum Aufstieg in die Bundesliga.

Vollkommen unkommentiert stellte der DPV die Schriftstücke ins Netz, die unter folgendem Link zu finden sind.

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